Mietbedingungen
1. EINSATZ:
Für die gemieteten Gegenstände ist – auch aus Sicherheitsgründen – nur der bestimmungsmäßige Gebrauch zulässig.
Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind unbedingt einzuhalten.
2. AUSGABE:
Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem,
betriebssicherem Zustand. Der Mieter muß sich bei Übernahme des
Mietgegenstandes von dem einwandfreien Zustand überzeugen und die
Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen.
Der Mieter ist für die Ladungssicherung verantwortlich. Der Vermieter ist ihm dabei auf Wunsch behilflich.
3. DAUER:
Die Tagesmietzeit gilt für 24 Stunden nach Abholung des Gerätes. Wird
der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben,
verlängert sich die Mietzeit um jeweils voll zu berechnende Tagesmieten.
Bei Geräten mit Betriebsstundenzähler beinhaltet die Tagesmiete bis zu 8
Betriebsstunden (Wochenende 12 Std).
Überstunden werden mit 1/8 des Tagespreises (Wochenende 1/12) zusätzlich berechnet.
4. BESCHÄDIGUNG:
Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die
durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder
andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte)
auftreten, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalen Verschleiß.
Ausfälle, Beschädigungen oder Verlust der Mietsache sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.
Der Vermieter bemüht sich, die Geräte immer in gutem Zustand zu halten.
Bei eventuellen Ausfällen stellt er Ersatz nach den vorhandenen
Möglichkeiten. Er kann für den Ausfall aber nicht haftbar gemacht
werden.
5. HAFTUNG:
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter,
einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entsteht.
Der Selbstbehalt im Schadensfall des Mietgegenstandes beträgt 500,00 €
bis 2.500,00 € zzgl. Mwst., bei Transportschäden 3.000,00 € zzgl. Mwst.
Der Selbstbehalt wird sofort fällig und ist vom Mieter selbst zu
leisten. Abtretungen an Dritte sind nicht zulässig.
6. DIEBSTAHL:
Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf
Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der
Mieter hat den Gegenstand
sorgfältig zu sichern und vor Feuer und Witterungsbedingungen zu
schützen. Selbstbeteiligung bei Diebstahl beträgt 10 % vom
Wiederbeschaffungswert, mindestens jedoch 1.000,00 €.
7. TRANSPORT:
Der Mieter ist für die Ladungssicherung verantwortlich.
Den Transport des Mietgegenstandes zum Einsatzort und zurück zum
Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transport- und
Verladerisiko.
Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter kann der
Mietgegenstand, unter Verrechnung einer entsprechenden Gebühr, dem
Mieter zugestellt und wieder abgeholt werden. Siehe auch unter Haftung.
PKW-Anhänger sind nur haftpflichtversichert – für Schäden haftet der Mieter!
8. KAUTION:
Bei Abholung des Mietgegenstandes wird vom Vermieter eine Kaution
festgelegt. Die Kaution wird vom Mieter unter Verrechnung des Mietzinses
sowie etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des
Mietgegenstandes erstattet. Die Höhe der Forderung des Vermieters wird
durch die Kaution nicht begrenzt.
9. KÜNDIGUNG:
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der
Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht oder
den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters
überläßt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung
zur Zahlung innerhalb 24 Stunden nicht bezahlt. Im Falle einer
fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den
Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand
nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das
Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.